Rabattverträge

Ein Arzneimittel-Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen Arzneimitteln des Herstellers. Im Sprachgebrauch der Heilberufe wird häufig verkürzt von Rabattvertrag gesprochen. Möglich wurden diese direkten Belieferungs-Verträge durch das im Januar 2003 in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG). Das im Mai 2006 in Kraft getretene Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweiterten ab dem 1. April 2007 die Möglichkeiten der Krankenkassen noch einmal. Zeitgleich starteten viele gesetzliche Krankenkassen die Arzneimittel- Versorgung ihrer Versicherten mithilfe der neuen Rabattverträge. Neben verschiedenen Komplikationen bei der Umsetzung der Rabattvertrags-Arzneiversorgung durch Lieferengpässe der Vertrags- Hersteller und vielerlei Unsicherheiten der Patienten wegen der Medikamenten-Umstellung ergaben sich vielfältige juristische Probleme, weil zwei teils völlig konträre Rechtsgebiete, Vergaberecht einerseits und Sozialrecht andererseits, bei der Vertragsgestaltung aufeinandertrafen. Bis vor kurzem stritten sich verschiedene Landgerichte samt Vergabekammern mit einigen Sozialgerichten um die Zuständigkeit, die Klagen einiger Arzneimittelhersteller zu entscheiden, welche sich bei der Vergabe benachteiligt fühlten.[" Aufgrund der Probleme, die durch die Rabattverträge aufgeworfen werden, sind sie bei einigen Institutionen des Gesundheitswesens unbeliebt, sodass bereits vereinzelt die Abschaffung der Arzneimittel- Rabattverträge zugunsten praktikablerer Arzneimittel- Versorgungsmodelle gefordert wurde.] Große Krankenkassen und deren Spitzenverband beharren jedoch auf der Beibehaltung der Arzneimittel-Rabattverträge als wirksames Instrument der Kostensenkung.

Bedeutet: der Generikahersteller (z.B. ratiopharm, Hexal, Stada, AL, Sandoz, etc, etc,) der das attraktivste Angebot an die Krankenkasse abgibt, bekommt ein exklusives Belieferungsrecht der jeweiligen Krankenkasse zugesprochen. Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Generika abzugeben. Haben Sie als Patient beispielsweise bisher ein Präparat XY verordnet und ausgehändigt bekommen, so wurde Ihre Medikamentenversorgung seit dem 01. April 2007 wahrscheinlich ein- oder mehrmals umgestellt. Ebenso ist der Arzt verpflichtet, sich bezüglich der Verordnung an die Arzneimittel-Rabattverträge zu halten. Im Endeffekt ist es nicht entscheidend, welches Medikament er verschreibt, sobald für den enthaltenen Wirkstoff ein Rabattvertrag mit Ihrer Krankenkasse existiert, muss dieser eingehalten werden. Natürlich gibt es, wie überall, Ausnahmen: Ist ein Rabattartikel von den pharmazeutischen Großhandlungen nicht lieferbar (dies muss von der Apotheke gegenüber der Krankenkasse schriftlich belegt werden) oder ist eine Verordnung mittels aufgedrucktem oder handschriftlich gegengezeichnetem "aut idem Kreuz" versehen (Achtung, für diese Entscheidung muss sich der Arzt der Krankenkasse gegenüber rechtfertigen). Rabattverträge sind "flexibel" : Ein Arzneimittelrabattvertrag wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen (normalerweise 2 Jahre) und die Wirkstoffe regelmäßig neu ausgeschrieben. Das heißt, dass Sie als Patient auch zukünftig mit Veränderungen bezüglich Ihrer Medikationen rechnen müssen. Zum 2.Quartal 2009 hat beispielsweise die AOK eine Vielzahl von Wirkstoffen ausgeschrieben, die nicht wie bisher , von meist mehreren Generikaherstellern, sondern künftig nur noch von einem Hersteller beliefert werden dürfen. (z.B. Omeprazol, bisher 22 Rabattpartner wie z.B. ratio, Stada, ct, AL, Sandoz, Biomo, Dura, Hexal, etc künftig 1 Rabattpartner. Mit Sicherheit wird es zu massiven Medikationsumstellungen aber auch Lieferengpässen bei der Versorgung kommen !!! Bei der Umsetzung der Rabattverträge haben die Apotheken seit zwei Jahren die eigentliche Aufgabe der Krankenkassen, nämlich Aufklärung der Versicherten übernommen. Es kam sehr oft zu Verunsicherung, Missverständnissen und Frust. Auch 2009 wird ein turbulentes Jahr werden. Es wird in Deutschland erneut zu millionenfacher Umstellung der Medikamente kommen. Wir werden uns redlich bemühen, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.